Spezialmöbel für besondere Anforderungen
Menschen mit oder ohne Behinderung brauchen einen ergonomisch angepassten Arbeitsplatz.
Wietholt/Bresser ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für hochwertige, ergonomisch angepasste Sitzmöbel und funktionsgerechte Büroeinrichtung. In unserem Sortiment finden Sie z. B. moderne und flexible Ste-Sitz-Lösungen (Stehpult, motorisch verstellbare Tische, spezielle Sitzmöbel), auch für Menschen mit Behinderung und anderen Handicaps.
Selbstverständlich beraten wir Sie umfassend und kompetent und stehen Ihnen mit unserem bekannt guten Service zur Verfügung.
Für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Handicaps können vielfach die Rehabilitationsträger für einen ergonomisch angepassten Arbeitsplatz eine nicht unerhebliche Bezuschussung geben. Wir vermitteln Ihnen gern den Kontakt zu dem richtigen Ansprechpartner und geben Hinweise zur Kostenabwicklung. Dies gilt für den Betroffenen selbst, aber auch für die Arbeitgeber.
Zuschüsse von der Rentenkasse
Sollten Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit auf ein Hilfsmittel (z. B. Spezialstuhl oder Tisch) angewiesen sein, wird die Anschaffung in vielen Fällen von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst.
Grundsätzlich kommen alle Hilfsmittel und technische Einrichtungen in Betracht, die davor bewahren, den Arbeitsplatz zu verlieren. Das sind Hilfen, mit denen Sie Ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben können, oder durch die Sie in die Lage versetzt werden, eine neue berufliche Tätigkeit aufzunehmen.
Diese Hilfsmittel werden beispielsweise gefördert:
- Sitzhilfen, die dazu dienen, körperliche Beeinträchtigung am Arbeitsplatz auszugleichen, Ermüdung zu verringern, die Arbeit zu erleichtern und eine bessere Arbeitsleistung zu erbringen.
- Stehpulte
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie benötigen ein Attest vom Facharzt in dem attestiert wird, dass eine Tätigkeit nur mit diesem Hilfsmittel weiter ausgeübt werden kann. Achten Sie darauf, dass das Hilfsmittel direkt benannt wir - z. B. "Athrodesenstuhl"
- Es müssen mindestens 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein.
- Reichen Sie den Antrag (Link siehe weiter unten) gemeinsam mit dem Attest bei der Rentenversicherung ein. Legen Sie diesem Schreiben einen Kostenvoranschlag von Wietholt/Bresser bei - so kann eine schnellere Bearbeitung erreicht werden.
Übrings - das bewilligte Hilfsmittel geht in das Eigentum des Mitarbeiters über.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter:
"Servicestelle für Rehabilitation" unter www.reha-servicestellen.de
"Deutsche Rentenversicherung" unter www.deutsche-rentenversicherung.de
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